In der letzten Sitzung der Stadtverordneten beschäftigte die Abgeordneten eine Vorlage zum Abschluss eines Vergleiches zwischen der Stadt Velten und einem Anlieger der Museumsgasse. Die Abgeordneten mussten sich die Frage stellen: Werden zusätzlich ca. 8000,00 € Steuermittel aufgewandt, um den Wünschen bzw. den Forderungen der Eigentümer nachzukommen, den Sichtschutzzaun nach der zum Grundstück der Anlieger gewandten Seite zusätzlich zu verkleiden und dazu noch eine Remise zu verfugen?
Bei der Begehung zum Bauvorhaben im Juli 2013 zwischen Stadt und Betroffenen war die Welt noch in Ordnung! Man erzielte Einvernehmen zum Umfang des Bauvorhabens und begann den hochwertigen Sichtschutzzaun (Gesamtkosten ca. 75.000 €) in der Museumsgasse zu errichten. Sicherlich hätte auch ein Maschendrahtzaun gereicht, aber man wollte den Grundstückseigentümern weitestgehend entgegen kommen und eine hochwertige Qualität der Gesamtmaßnahme sicherstellen. War das vielleicht zu viel des Guten? Schon Ende Juli war kein Einvernehmen mehr vorhanden und auch mehrere Versuche der Einigung scheiterten! Sollte die Stadt nun nachgeben? Da der Zusatzaufwand einen Betrag erreichte, wo selbst die Bürgermeisterin nicht mehr entscheiden konnte, kamen die Abgeordneten ins Spiel. Eigentlich unüblich, sollten die Abgeordneten nun entscheiden, ob den Einzelinteressen eines Eigentümers nachgegeben wird. Die Angelegenheit ist auch pikant, weil es sich bei der Betroffenen, um eine Abgeordnete von Pro Velten handelt. In solchen Fällen betrachtet die Öffentlichkeit dieses besonders intensiv. Zu Recht! Denn niemand möchte unter Verdacht geraten, dass für Stadtverordnete besondere Rechte gelten! Das der Vergleich nun mehrheitlich abgelehnt wurde, obwohl der Fraktionsvorsitzende von Pro Velten Herr Siegert sich redlich mühte, für diesen zu werben, mögen die Bürger nun selbst bewerten. Für die SPD/FWO Fraktion stand von Beginn an fest: Sonderrechte für Einzelne gibt es in Velten nicht! Forderungen können gestellt, müssen aber nicht zwingend erfüllt werden. Jedem steht das Recht zu, Entscheidungen der Stadt und deren Verwaltungshandeln ggf. gerichtlich überprüfen zu lassen. Dies wäre bei Abschluß eines Vergleiches mit den Betroffenen nicht mehr möglich gewesen und würde schon aus diesem Grunde Fragen offen lassen! Übrigens, wer forderte eigentlich mehr Transparenz in der Politik zur Kommunalwahl im Mai? Vergleiche haben jedenfalls immer einen Beigeschmack! Oder sehen Sie das anders?