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Beinamen für Brandenburgs Städte und Gemeinden

Landespolitik

Bisher war es den brandenburgischen Kommunen verwehrt einen Beinamen zu führen, anders als zum Beispiel in Hessen oder Nordrhein-Westfalen. Brandenburgs Innenminister Dietmar Woidke hatte dieses Thema zu Beginn des vergangenen Jahres aufgegriffen und von den kommunalen Spitzenverbänden Stellungnahmen abgefordert. Denn viele brandenburgische Kommunen wollen mit der Möglichkeit, einen selbstbestimmten Beinahmen führen zu dürfen ihre Identität stärken.

Art. 97 der Verfassung des Landes Brandenburg gewährt den Städten und Gemeinden ihr Recht auf Selbstverwaltung und auf die eigenständige Wahrnehmung aller Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft. In diesem Zusammenhang ist es unser Ziel, als ehrenamtliche Kommunalpolitiker, die Lebensqualität in unserer Stadt zu verbessern und die Zukunft im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger zu gestalten. Dazu zählt auch, Identität zu stiften. Sie ist Substrat für Engagement und ehrenamtlichen Einsatz. Wer sich mit seiner Stadt identifiziert und wer sich in seiner Stadt wohlfühlt, der ist auch eher bereit sich einzubringen.

Daher ist es richtig und wichtig, dass Brandenburgs Kommunen, analog zu Kommunen in vielen anderen Ländern, das Recht haben Zusätze zum Ortsnamen zu bestimmen, um geschichtlichen, regionalen oder kulturellen Eigenarten der Städte und Gemeinden gerecht zu werden.

Der Landtag in Potsdam hat am Mittwoch ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, mit dem in der Kommunalverfassung das Recht auf einen Beinamen verankert wird. Damit ist die Stadtverordnetenversammlung nun legitimiert per Beschluss mit einer Mehrheit von ¾ der Mitglieder einen Beinamen zu beschließen. Wir begrüßen diese überfällige Änderung zu Gunsten der Kommunen außerordentlich und danken unserem Innenminister dafür, dass er im vergangenen Jahr dieses Thema erneut auf die Agenda gesetzt hat.

Bereits in der Vergangenheit hatte die Stadtverordnetenversammlung in Velten vergeblich versucht, einen Beinamen amtlich machen zu lassen. Mit der nun verabschiedeten Änderung der Kommunalverfassung wird der Beschluss sicherlich nicht mehr lange auf sich warten lassen.