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Bienenhaltung für Ortsüblich erklärt

Kommunalpolitik

Die SPD-Fraktion hat nach ausfürlichen Informations- und Recherchegesprächen einen Antrag zur Zulässigkeit und Ortsüblichkeit der Bienenhaltung in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Dieser lag den Abgeordneten auf ihrer gestriegen Sitzung zur Abstimmung vor.

Das Bienen im Naturhaushalt und im regionalen Ökosystem eine besondere Bedeutung haben ist grundsätzlich bewiesen. So beschloss die Stadtverordnetenversammlung bei einer Gegenstimme den Antrag der SPD-Fraktion.

Damit haben sich die Abgeordneten zum naturnahen Leitbild der Stadt bekannt. Der Beschluss gibt zudem den Bienenzüchtern rechtlich mehr Sicherheit. Zukünftig wird es nicht mehr so einfach sein, die Bienenhaltung per Unterlassungsklage zu verbieten, da mit der Feststellung der Ortsüblichkeit die niedrigste rechtliche Schwelle zum Verbot der Bienenhaltung unterbunden wurde. Es bleibt aber deshalb unbenommen, gegen die Bienenhaltung juristisch vorzugehen, wenn man sich dadurch stark belästigt fühlt.