Nachdem der Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses (Pro Velten) sich weigerte über die Tagesordnung abstimmen zu lassen, verließ der Abgeordnete Noack unter Protest den Sitzungssaal. Keine Tagesordnung – keine Sitzung. Die Abgeordneten Pawelski und Pude verließen kurz darauf die Sitzung und spätestens jetzt war der Ausschuss beschlussunfähig und die Sitzung hätte durch den Vorsitzenden beendet werden müssen.
Abgeordnete der Fraktion die regelmäßig die Kommunalaufsicht beschäftigen, halten sich nicht an gesetzliche Vorgaben und treten Rechte von Abgeordneten mit Füssen. Der Vorsitzende des Ausschusses entscheidet nach eigenen Worten selbst, was auf die Tagesordnung kommt und behauptet im Nachhinein, dass es sich um einen Fraktionsantrag handelt, ohne dies belegen zu können. Nach Belieben des Vorsitzenden wird entschieden, welche Anträge behandelt und zur Abstimmung gebracht werden. Solch eine Verfahrensweise wird von uns nicht toleriert.
Zum Sachstand:
Am Dienstag den 08.09.2015 wurde der Ausschuss für Stadtentwicklung durch den Vorsitzenden des Ausschusses (Herr Gansel) einberufen. Die Einladung mit der vorgeschlagenen Tagesordnung wurde den Ausschussmitgliedern fristgemäß zugestellt.
Der Abgeordnete Noack fragte zu Beginn der Sitzung nach, wer beantragt hat die Beratungsgestände für die Tagesordnungspunkte 5 und 6 in die Tagesordnung aufzunehmen. Herr Gansel antwortete: „Ich“.
Daraufhin hat Herr Noack den Antrag gestellt, die TOP 5 und 6 nicht zu behandeln, da dies nicht den Regelungen der Kommunalverfassung und der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung entspricht.
Die Sitzung wurde daraufhin von Herrn Gansel unterbrochen, um sich mit Mitgliedern seiner Fraktion zu beraten. Herr Gansel erklärte danach, er habe die Tagesordnung mit der Hauptverwaltungsbeamt(-in) bzw. Ihrer Stellvertreterin abgestimmt, der zuvor gestellte Antrag von Herrn Noack auf Änderung der TO wurde von Ihm mündlich abgelehnt.
Herr Noack wies nochmals darauf hin, dass den Anforderungen der Kommunalverfassung und der Geschäftsordnung nicht entsprochen wird und diese durch den Vorsitzenden einzuhalten sind. Er beantragte wiederholt über die Tagesordnung abzustimmen. Herr Gansel war plötzlich der Meinung, dass nicht er, sondern seine Fraktion die Anträge gestellt hat, konnte dies allerdings nicht belegen und wurde durch die Bürgermeisterin darauf hingewiesen, das selbst dann auch die Fristwahrung nicht eingehalten worden wäre.
Danach erfolgte die Feststellung des Herrn Gansel, die Tagesordnung ist nun bestätigt. Eine Abstimmung erfolgte im Ausschuss nicht.